Die Erste Bank, 29 Sparkassen und die s Bausparkasse bieten aufgrund einer Einigung mit der Arbeiterkammer die teilweise Rückerstattung bestimmter Kreditbearbeitungsgebühren an. Bei Konsumkrediten sollen 90 % der Gebühr, bei Wohnkrediten – abhängig von der Gebührenhöhe – lediglich 35 % bis 80 % refundiert werden. Das Angebot kann eine unkomplizierte Lösung sein. Wer es annimmt, sollte aber zuvor genau prüfen, welche weitergehenden Ansprüche dadurch abgegolten werden. Neben dem nicht refundierten Teil der Gebühr können insbesondere gesetzliche Zinsen, weitere Kreditentgelte und Ansprüche wegen unzulässig verzinster Kreditkosten wirtschaftlich erheblich sein.
Unsere Empfehlung: Stellen Sie den angebotenen Vergleichsbetrag dem voraussichtlichen Gesamtanspruch gegenüber. Entscheidend ist nicht nur, wie viel die Bank bezahlt, sondern vor allem, auf welche Ansprüche Sie dafür verzichten sollen.