OGH kippt Kreditbearbeitungsgebühren

OGH kippt Kreditbearbeitungsgebühren – Verbraucher können Geld samt Zinsen zurückfordern

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 eine wegweisende Klarstellung getroffen: Pauschal zur Verrechnung gebrachte Kreditbearbeitungsgebühren sind gesetzwidrig. Diese Entscheidung hat enorme Bedeutung für zahlreiche Kreditnehmer – insbesondere für Konsumenten, die mit pauschalierten „Bearbeitungsentgelten“ in Verbraucherkreditverträgen und Hypothekarkreditbeträgen belastet wurden.

 

Kreditbearbeitungsgebühren unterliegend der unionsrechtlichen Klauselkontrolle

Der OGH folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stellt unmissverständlich klar: Kreditbearbeitungsgebühren stellen kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar, sondern dienen der Abgeltung von Standardleistungen, die typischerweise mit der Kreditgewährung einhergehen – etwa die Prüfung des Kreditantrags, die Bonitätsbeurteilung oder die Bereitstellung der Kreditvaluta. Solche Tätigkeiten sind originäre Aufgaben der Bank bei der Vertragserfüllung und können nicht zusätzlich zum Zins mit einem pauschalen Bearbeitungsentgelt belegt werden.


Die zentrale Aussage des OGH

„Zusammengefasst gehört daher das Kreditbearbeitungsentgelt nicht zum Hauptgegenstand des Kreditvertrags und unterliegt der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB.“

Der OGH nimmt damit auch ausdrücklich Abstand von seinen früheren Entscheidungen (6 Ob 13/16d und 10 Ob 31/16f), die Kreditbearbeitungsgebühren noch als Teil der Hauptleistung angesehen hatten.


Gröbliche Benachteiligung von Konsumenten

Darüber hinaus sieht der OGH solche Gebühren als „gröblich benachteiligend“ im Sinne von § 879 Abs 3 ABGB an. Hintergrund:  Die pauschalierte Berechnung von etwa 1,5 % der Kreditsumme führt nach Ansicht des Höchstgerichts regelmäßig zu einer groben Überschreitung der tatsächlichen Bearbeitungskosten der Bank. Bereits bei durchschnittlichen Kreditsummen ergeben sich so überhöhte Entgelte von mehreren Tausend Euro.

Wichtige Konsequenz: Rückforderungsansprüche

Verbraucher können Bearbeitungsgebühren, die sie in der Vergangenheit bezahlt haben, vollständig zurückfordern – inklusive 4 % Zinsen pro Jahr. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Zinsen unabhängig von einer allfälligen Verjährung der Hauptforderung zu gewähren und somit nicht verjährt. Zudem wurde die Kreditbearbeitungsgebühr "mitkreditiert" und wurden für diesen Teil der Kreditsumme zu Unrecht Kreditzinsen bezahlt. Auch diesbezüglich kommt Verbrauchern ein Rückerstattungsanspruch zu.

Ein weiteres Highlight: Aus der Entscheidung ergibt sich, dass auch bereits beendete Verträge erfasst werden. Kreditnehmer, die in den vergangenen Jahrzehnten (etwa im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten) pauschal Bearbeitungsentgelte an ihre Bank bezahlt haben, können diese Beträge nun grundsätzlich zurückfordern.
 
Kursvorteil bei Fremdwährungskrediten

Besonders interessant für Kreditnehmer von Fremdwährungskrediten (z.B. CHF-Kredite): Die Bearbeitungsgebühren wurden in vielen Fällen in Schweizer Franken bezahlt. Bei der Rückforderung entsteht damit häufig ein erheblicher Mehrwert, da der Rückforderungsbetrag in Euro umgerechnet wird – zu einem aktuell oft deutlich besseren Wechselkurs als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zahlung. So lässt sich zumindest ein Teil der entstandenen Fremdwährungsverluste kompensieren.
 
Weitere unzulässige Entgelte betroffen

Der OGH beurteilte neben Bearbeitungsgebühren auch andere Entgelte als gesetzwidrig:
Rahmenkredit- und Vertragsänderungsentgelte,
- Gebühren für die Ausstellung von Löschungsquittungen,
- intransparente Kontoführungsentgelte,
- sowie pauschale Mahnspesen ohne Bezug zur Höhe der offenen Forderung.

 

Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Verbraucher, die in den letzten Jahren Kreditbearbeitungsgebühren, Vertragsänderungsentgelte oder ähnliche Pauschalen bezahlt haben, sollten ihre Kreditverträge jetzt prüfen lassen. Die Chancen, diese Entgelte erfolgreich zurückzufordern, stehen nach der aktuellen OGH-Entscheidung so gut wie nie zuvor.
 
Unser Angebot

Wir sind seit Jahren auf die Rückforderung unzulässiger Entgelte und die Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten spezialisiert. Wir stehen im Rahmen einer ersten kostenlosen telefonischen Auskunft zur Verfügung und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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