Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 eine wegweisende Klarstellung getroffen: Pauschal zur Verrechnung gebrachte Kreditbearbeitungsgebühren sind gesetzwidrig. Diese Entscheidung hat enorme Bedeutung für zahlreiche Kreditnehmer – insbesondere für Konsumenten, die mit pauschalierten „Bearbeitungsentgelten“ in Verbraucherkreditverträgen und Hypothekarkreditbeträgen belastet wurden.